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Generalkonsulat des Königreiches der Niederlande
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Heiraten in Deutschland (Ehefähigkeitszeugnis)

Besitzen Sie die niederländische Staatsangehörigkeit, haben Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland und möchten Sie in Deutschland die Ehe schließen, dann wird der deutsche Standesbeamte von Ihnen die Vorlage eines sogenannten 'Ehefähigkeitszeugnisses' verlangen. Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass für die Eheschließung der beiden Verlobten kein Ehehindernis besteht.

Welche Instanz Ihnen ein solches Zeugnis ausstellt, hängt von der Frage ab, ob Sie Ihren Wohnsitz in der Vergangenheit jemals (a) oder noch nie (b) in den Niederlanden hatten.

(a) Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Vergangenheit in den Niederlanden hatten, müssen Sie sich zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses an die Gemeinde in den Niederlanden wenden, in der Sie zuletzt Ihren Wohnsitz hatten.

Möglicherweise haben Sie in der Zeit zwischen Ihrem Weggang aus den Niederlanden und Ihrer Niederlassung in Deutschland noch in einem anderen Staat gewohnt. In einem solchen Fall ist es möglich, dass der deutsche Standesbeamte von Ihnen außerdem die Vorlage einer durch die zuständigen Behörden dieses Staates ausgestellten Ledigkeitsbescheinigung verlangt, das heißt einer Bescheinigung, dass Sie während Ihres Aufenthaltes dort nicht geheiratet haben oder verheiratet gewesen sind.

(b) Wenn Sie Ihren Wohnsitz noch nie in den Niederlanden hatten und sich immer in Deutschland aufgehalten haben, können Sie das Ehefähigkeitszeugnis je nach Wohnort bei der Botschaft oder in einem der Generalkonsulate beantragen. Dazu müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:

  • ein durch beide Verlobten unterschriebenes Antragsformular
  • die Geburtsurkunden bzw. Abstammungsurkunden beider Partner oder einen international gültigen Auszug aus dem Geburtenregister (nicht älter als sechs Monate)
  • Auszüge aus dem Einwohnermeldeverzeichnis ('Aufenthaltsbescheinigungen') Ihres Wohnortes, aus dem Ihre Personendaten, Ihr Familienstand und Ihre Nationalität(en) hervorgehen. Diese Dokumente, von beiden Parteien, dürfen nicht älter als drei Monate sein.
    Ein Apostillestempel ist dann nötig, wenn das Ehefähigkeitszeugnis in den Niederlanden ausgestellt wird (s.o.)
  • die Pässe oder Personalausweise beider Parteien (ggf. in Kopie)

Für Parteien, die zuvor schon einmal verheiratet gewesen sind, sind zusätzlich folgende Dokumente vorzulegen:
  • die Heiratsurkunde (aktuell, d.h. mit Eintrag der Beendigung durch Ehescheidung bzw. Ableben mit Datum und Ort)
  • das Ehescheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. die Sterbeurkunde des vorherigen Ehegatten
  • alternativ: ein aktueller beglaubigter Auszug aus dem Familienbuch (mit Eintrag der Beendigung durch Ehescheidung bzw. Ableben)

Um die Bearbeitung zu beschleunigen, bringen Sie bitte alle Dokumente im Original und zusätzlich als Kopie mit.

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist kostenpflichtig. Die Höhe der Ausstellungsgebühren (ggf. + Porto) finden Sie hier.

Die Antragsformulare können Sie hier als 'pdf'-Dokument downloaden (46 KB).

Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab Ausstellungsdatum sechs Monate lang gültig.

Weitere Fragen beantwortet die Konsularabteilung des Generalkonsulats gerne.

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Last update: 23-05-2011 • www.niederlandeweb.de

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