Rückgabe von im Zweiten Weltkrieg geraubten Kulturgütern
Dieses Merkblattt wendet sich an alle, die meinen, Eigentumsansprüche auf Kunstgegenstände aus der vom niederländischen Staat verwalteten Kunstsammlung (NK-Sammlung)
geltend machen zu können. Hier erfahren sie, in welcher Form und bis zu welchem Stichtag ein entsprechender Antrag gestellt werden kann.
Die NK-Sammlung und die Einsetzung der Ekkart-Kommission
In den neunziger Jahren wandte sich die öffentliche Aufmerksamkeit sowohl in den Niederlanden als auch auf internationaler Ebene wieder verstärkt dem Leid zu, das Opfern
von Verfolgung während des Zweiten Weltkriegs und in der Zeit danach zugefügt worden war. Über fünfzig Jahre nach Kriegsende rückten der Raub von
Vermögen und Sachgegenständen und die Frage der Rückerstattung weltweit wieder in den Mittelpunkt des Interesses. Dies gilt auch für die im Krieg von den deutschen
Besatzern konfiszierten oder gekauften Kunstgegenstände, die nach der Befreiung in die Niederlande zurückgeführt und der sog. NK-Sammlung des niederländischen Staates
zugeführt worden sind. Die Abkürzung "NK" steht für "Nederlands Kunstbezit" (Niederländischer Kunstbesitz) und geht auf die gleichnamige Stiftung zurück
(Stichting Nederlands Kunstbezit/SNK), die nach dem Krieg mit der Rückführung von Kunstgegenständen vornehmlich aus Deutschland und der Rückgabe an die
Eigentümer beauftragt war. Die NK-Sammlung umfasst 4217 Kunstgegenstände, teilweise aus jüdischem Besitz, darunter 1750 Gemälde.
Am 1. April 1999 wurde die Begleitkommission "Herkomst Gezocht" (Herkunft unbekannt) eingesetzt. Das unter dem Vorsitz von Dr. Rudolf Ekkart tätige Gremium befasste sich mit
der Erforschung der Herkunft von Kulturgütern aus der NK-Sammlung. Auf der Grundlage von Zwischenempfehlungen der Ekkart-Kommission aus dem Jahr 2001 entschloss sich die
Regierung zu einer Lockerung ihrer Restitutionspolitik. Allerdings blieb sie bei ihrer grundsätzlichen Haltung, dass nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte Restitutionen als
solche nicht zur Disposition stehen und dass abgeschlossene Fälle nicht noch einmal aufgerollt werden. 2003 legte die Kommission Empfehlungen in Bezug auf Kunsthändler vor.
Einrichtung der Restitutionskommission
Da Anträge auf Rückgabe von Kunstgegenständen äußerst sorgfältig bearbeitet werden müssen, setzte der Staatssekretär für Bildung,
Kultur und Wissenschaft (im Folgenden: der Kulturstaatssekretär) mit Erlass vom 16. November 2001 die Beratungskommission Restitutionsanträge Kulturgüter und Zweiter
Weltkrieg, kurz: Restitutionskommission, ein. Dieser Schritt war eine unmittelbare Konsequenz aus den Empfehlungen der Ekkart-Kommission.
Die Restitutionskommission berät den Kulturstaatssekretär zu Anträgen auf Rückgabe von Kulturgütern, die heute vom niederländischen Staat verwaltet
werden. Außerdem kann sie auf Ersuchen des Staatssekretärs vermittelnd tätig werden, wenn sich Privatpersonen über die Rückgabe von Gegenständen
streiten, die nicht im Besitz des Staates sind. Voraussetzung ist, dass die Beteiligten dem Staatssekretär gemeinsam eine entsprechende Bitte unterbreiten.
Verfahren vor der Restitutionskommission
Das Verfahren vor der Restitutionskommission sieht wie folgt aus. Ein Antrag
- auf Restitution eines Kunstgegenstandes aus der NK-Sammlung bzw.
- von zwei Privatpersonen auf Beratung in einem Streit um einen Kunstgegenstand,
der in der Folge des Zweiten Weltkriegs dem Besitz des einstigen (zu einer verfolgten Bevölkerungsgruppe gehörenden) Eigentümers gegen dessen Willen entzogen worden ist, ist an den Kulturstaatssekretär zu richten. Dieser leitet den Antrag zwecks Stellungnahme an die Restitutionskommission weiter. Forderungen in Bezug auf Gegenstände, über die schon einmal entschieden worden ist, können grundsätzlich nur dann noch einmal eingereicht werden, wenn substantielle neue Informationen vorliegen.
Es ist denkbar, dass das Alter des Antragstellers oder anderer Beteiligter eine schnelle Bearbeitung des Antrags verlangt. In einem solchen Fall wird die Kommission auf Antrag eine vorrangige Bearbeitung prüfen.
Die Prüfung eines Restitutionsantrags erfordert eine sorgfältige Untersuchung. Nach Abschluss dieser Untersuchung erteilt die Kommission dem Kulturstaatssekretär eine Empfehlung, der daraufhin entscheidet. Bei einer positiven Entscheidung kann die tatsächliche Übergabe des Kunstgegenstandes an den Antragsteller erfolgen.
Ein Restitutionsantrag kann per Schreiben an folgende Adresse gerichtet werden:
Ministerie van Onderwijs, Cultuur en Wetenschap
t.a.v. de Staatssecretaris van Cultuur
Postbus 16375
2500 BJ Den Haag
Niederlande
Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Kunstwerks oder der Kunstwerke, auf das bzw. die sich der Antrag bezieht (spezifiziert nach NK-Nummer)
- Bezeichnung der Person, in deren Namen der Antrag gestellt wird
- Beschreibung der Umstände, aus denen sich ergibt, dass das Kunstwerk dem Besitz des Antragstellers oder seiner Familie entzogen worden ist
Zusätzlich wird darum gebeten, möglichst viele Angaben und Unterlagen mitzusenden, die die Identifizierung des Kunstwerks ermöglichen und belegen, dass es
Eigentum des Antragstellers oder seiner Familie war.
Schlussempfehlungen der Ekkart-Kommission
Im Dezember 2004 legte die Ekkart-Kommission ihre Schlussempfehlungen vor. Bereits 2001 und 2003 hatte sie der niederländischen Regierung Empfehlungen zur Restitution von
Werken aus der NK-Sammlung unterbreitet. Die Kommission wurde mit der Vorlage ihrer Schlussempfehlungen im Dezember 2004 aufgelöst.
Zum Schluss
Interessenten können jederzeit auf die Informationen, Archive und Datenbanken von "Herkomst Gezocht" zugreifen und die entsprechende Website konsultieren. Dies bleibt
möglich, solange Anträge bei der Restitutionskommission eingereicht werden können.
Übrigens wird die Regierung Rückgabeforderungen anderer Staaten nicht der Restitutionskommission vorlegen, sondern auf bilateraler Ebene mit der Regierung des
betreffenden Landes erörtern.
Weitere Informationen (auch in englischer Sprache):
www.minocw.nl (Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft)
Allgemeine Informationen zur gelockerten Praxis bei der Restitution von Kunstwerken; Wortlaut des Erlasses zur Einsetzung der Restitutionskommission.
www.restitutiecommissie.nl (Restitutionskommission)
Hier finden Antragsteller viele praktische Informationen. Die Website enthält außerdem alle Empfehlungen, die die Kommission der Regierung bisher erteilt hat. Untersuchungsberichte sind auf Anfrage bei der Kommission erhältlich.
www.herkomstgezocht.nl oder www.originsunknown.org
Informationen über die vom niederländischen Staat verwaltete Kunstsammlung sowie über die Ekkart-Kommission. In einer Datenbank können Interessenten detaillierte Informationen über die einzelnen Kunstgegenstände der NK-Sammlung abrufen.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich selbstverständlich auch an die niederländische Botschaft wenden. Ihr Ansprechpartner ist die
Presse- und Kulturabteilung der niederländischen Botschaft in Berlin.

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