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Generalkonsulat des Königreiches der Niederlande
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Neue elektronische Reise­dokumente: neue Foto­vorschriften

Aufgrund der EU-Verordnung 2252/2004 sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet in neuen Reisedokumenten eine digitale Gesichtsaufnahme des Inhabers aufzunehmen.

In den Niederlanden fand am 26. August 2006 die Einführung der neuen Reisedokumente statt. Seitdem werden Pässe und Identitätskarten mit einem elektronischen Chip ausgestattet, in dem neben den Personendaten auch ein digitales Gesichtsabbild gespeichert ist. Die digitale Gesichtsaufnahme wird durch Scannen Ihres Passfotos gemacht. In Zusammenhang mit der Speicherung des Passfotos im Chip werden seit dem 26. August 2006 andere Anforderungen an das Passfoto gestellt. Die Anforderungen für Passfotos sind in den niederländischen Passvorschriften festgelegt und in der Fotomatrix Modell 2006 ausgeführt. Sie können die Fotomatrix Modell 2006 auf der Website www.niederlandeweb.de/passfoto finden.

Im Generalkonsulat in Düsseldorf steht Ihnen ein Fotoautomat zur Verfügung. Die Kosten betragen € 6,- (bitte passendes Kleingeld mitnehmen).

Niederländer im Ausland

Wenn Ihr Reisedokument abläuft, können Sie ein neuen Pass bei der zuständigen niederländischen Botschaft oder dem Generalkonsulat beantragen. Außerhalb der Niederlande kann es schwieriger sein, Passfotos machen zu lassen, die an den exakten Anforderungen entsprechen. Ein untaugliches Passfoto verzögert die Ausstellung eines neuen Reisedokuments. Die zuständige Konsularabteilung kann Ihnen gute Fotografen in der Nähe nennen.

Fingerabdrücke

Von der Europäischen Union wurde beschlossen, dass in der Zukunft auch die Fingerabdrücke des Dokumentinhabers im Chip aufgenommen werden. Die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2006 die technischen Spezifikationen hierfür festgelegt. Das bedeutet, dass die Einführungsfrist von 36 Monaten angebrochen ist. Die niederländischen Reisedokumente werden daher ab Herbst 2009 zwei Fingerabdrücke enthalten. Das digitale Passbild und die Fingerabdrücke tragen dazu bei, die Reisedokumente der EU-Mitgliedsstaaten besser gegen Fälschungen und Missbrauch zu schützen. Der Chip macht es möglich, die Daten elektronisch mit den Merkmalen des Inhabers des Reisedokuments und mit den gedruckten Daten im Reisedokument zu vergleichen. So ist es schwieriger, das Dokument zu verfälschen oder sich mit fremden Reisedokumenten zu identifizieren. Die Niederlande werden voraussichtlich ab Mitte 2008 Fingerabdrücke in elektronische Reisedokumente aufnehmen.

Weitere Informationen: Reisedokumente


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Last update: 18-11-2009 • www.niederlandeweb.de

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